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Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2020

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3580-4

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Umsatzsteuer-Handbuch 2020 (1. Auflage)

1. Voraussetzungen

3434

Unternehmer, die Einfuhr-Versandhandelsumsätze (siehe § 3 Abs. 8a UStG 1994) von Drittlandswaren in das Gemeinschaftsgebiet tätigen, können sich – unter bestimmten Bedingungen – dafür entscheiden, sich in nur einem Mitgliedstaat erfassen zu lassen und dort die Steuer über den Import-One-Stop-Shop (IOSS) zu erklären und abzuführen. Die Umsatzsteuer wird über den IOSS in die jeweiligen Mitgliedstaaten, in denen die Steuer geschuldet wird, weitergeleitet. Betroffen sind Einfuhr-Versandhandelsumsätze, bei denen der Einzelwert je Sendung 150 Euro nicht übersteigt.

Für einen Überblick über die verschiedenen One-Stop-Shop-Sonderregelungen ab nach Leistungserbringer (EU-Unternehmer und Drittlandsunternehmer) und Umsatz siehe Rz 4300d.

Die Inanspruchnahme des IOSS ist optional. Entscheidet sich der Unternehmer, die Steuer über den IOSS abzuführen, ist die Einfuhr der betroffenen Gegenstände bei Vorliegen aller Voraussetzungen gemäß § 6 Abs. 4 Z 9 UStG 1994 von der EUSt befreit. Bei Inanspruchnahme hat der Unternehmer alle Einfuhr-Versandhandelsumsätze, bei denen der Einzelwert der Waren je Sendung 150 Euro nicht übersteigt, über den IOSS zu erklären. Der IOSS kann nicht auf einzelne Mitgliedstaaten beschränkt ...

Umsatzsteuer-Handbuch 2020

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