Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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1.2.1 Eigenverbrauch
Randzahl 3262: Derzeit frei.
Eigenverbrauch
3263
Die Differenzbesteuerung ist nur anzuwenden, wenn vom Wiederverkäufer für die Lieferung an ihn kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden konnte. IdR kommt daher beim Entnahmeeigenverbrauch eine Differenzbesteuerung nicht in Betracht, weil der Unternehmer für den Gegenstand selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt war und somit keine Eigenverbrauchsbesteuerung erfolgt.
Werden nach dem Erwerb für den Gegenstand (zB Kfz) Vorleistungen in Anspruch genommen, die zu einem Vorsteuerabzug geführt haben, so ist der Eigenverbrauch steuerbar und kommt § 24 UStG 1994 zur Anwendung. Dies wäre dann der Fall, wenn nach dem Erwerb vorsteuerentlastete Bestandteile in den Gegenstand (zB Kfz) eingegangen sind (zB in einen von einem Privaten angeschafften Pkw wird von einem Gebrauchtwagenhändler ein Austauschmotor eingebaut).
Beispiel:
Ein KFZ-Händler hat von einem Privaten im April ein Kfz um 5.000 € erworben und Spenglerarbeiten in Höhe von 2.000 € zuzüglich 20 % USt sowie Lackierarbeiten in Höhe von 1.000 € zuzüglich 20 % USt durchführen lassen. Im Juli wird das Kfz für private Zwecke entnommen.
Die Wiederbeschaffungskosten betragen im Zeitpunkt der Entnah...