Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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S. 7631.1.3. Antiquitäten nach Z 13 der Anlage 2 (bis : Z 46 der Anlage) zum UStG 1994
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Antiquitäten sind andere Gegenstände als Kunstgegenstände und Sammlungsstücke, die mehr als hundert Jahre alt sind (Position 9706 00 00 der Kombinierten Nomenklatur).