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Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2020

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3580-4

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Umsatzsteuer-Handbuch 2020 (1. Auflage)

S. 7569. Aufzeichnungspflichten

3111

Unternehmer, die nicht nur Reiseleistungen im Sinne des § 23 UStG 1994 ausführen, müssen in den Aufzeichnungen die Umsätze für diese Reiseleistungen von den übrigen Umsätzen getrennt aufzeichnen. Den übrigen Umsätzen sind neben Umsätzen aus anderen Tätigkeiten auch die Umsätze aus Reiseleistungen für das Unternehmen eines Leistungsempfängers und die Eigenleistungen im Zusammenhang mit Reisen zuzurechnen.

Es ist somit wie folgt zu trennen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Leistungsentgelte für Reisen
Leistungsentgelte für an Unternehmer verkaufte Reisen
Leistungsentgelte für Eigenleistungen
=
Leistungsentgelte für Reisen im Sinne des § 23 UStG 1994.

Randzahlen 3112 bis 3250: Derzeit frei.

Umsatzsteuer-Handbuch 2020

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