Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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8.1 Nicht abzugsfähige Vorsteuern
3091
Abweichend von § 12 UStG 1994 dürfen Vorsteuern im Zusammenhang mit Reisevorleistungen nicht abgezogen werden. Gibt ein Unternehmer eine Reise ohne Aufschlag weiter (zB Betriebsausflug), so ist keine steuerpflichtige Marge zu versteuern; ein Vorsteuerabzug aus den Reisevorleistungen ist jedoch nicht möglich (vgl. § 23 Rz 2967 bis 2980).