Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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7.5 Bemessungsgrundlage in Sonderfällen
3062
Umbuchungs- und Änderungsgebühren, die der Reisende bei Änderung eines bestehen bleibenden Reisevertrags zu entrichten hat, erhöhen das Entgelt für die Reiseleistung und teilen dessen Schicksal.