Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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7.4.1 Toleranzregel
3060
Die Umsatzversteuerung von Anzahlungen im Zusammenhang mit Reiseleistungen kann unterbleiben, wenn diese 35 % des zu versteuernden Leistungspreises nicht überschreiten. Betragen die Anzahlungen mehr als 35 %, so sind die Anzahlungen zur Gänze zu versteuern.
Beispiel:
Endgültiger Reisepreis 490 €, Anzahlung 50 €.
Anzahlung unter 35 % des endgültigen Reisepreises und somit nicht zu versteuern.
Beispiel:
Wochenpauschale für Halbpension in einem Hotel 990 €,
Anzahlung 500 €. Die Anzahlung liegt über 35 % des Preises und ist daher zu versteuern.