Umsatzsteuer-Handbuch 2018
1. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
4.1 Als Reisevorleistungen sind insbesonders anzusehen:
2997
Beförderung zu den einzelnen Reisezielen durch fremde Beförderungsunternehmer,
Beherbergung in fremden Hotels,
Verpflegung,
Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen einer Reise (zB Opernbesuche, Festspielaufführungen, Autorennen),
Betreuung durch selbstständige Reiseleiter,
Reiserücktrittsversicherung: Eine im Reisepreis enthaltene Reiserücktrittsversicherung ist Bestandteil der einheitlichen Reiseleistung, die darauf entfallende Marge ist daher steuerpflichtig. Wird hingegen das Versicherungsentgelt neben dem Reisepreis gesondert in Rechnung gestellt, liegt diesbezüglich eine nach den allgemeinen Bestimmungen des UStG 1994 zu beurteilende Leistung vor, die nicht der Margensteuer unterliegt (gegebenenfalls steuerfrei gemäß § 6 Abs. 1 Z 13 UStG 1994).