Umsatzsteuer-Handbuch 2018
1. Aufl. 2018
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Judikatur EuGH zu § 12:
, Geissel
Vorsteuerabzug und Rechnungsanschrift
Art. 168 Buchst. a und Art. 178 Buchst. a in Verbindung mit Art. 226 Nr. 5 der Richtlinie 2006/112/EG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, die die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug davon abhängig macht, dass in der Rechnung die Anschrift angegeben ist, unter der der Rechnungsaussteller seine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.
, Entertainment Bulgaria System
Vorsteuerabzug bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen
Die Richtlinie 2006/112/EG in der durch die Richtlinie 2009/162/EU geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, die einen im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats ansässigen Steuerpflichtigen mit der Begründung, er sei nach einem der beiden in Art. 214 Abs. 1 Buchst. d und e der Richtlinie 2006/112 in der durch die Richtlinie 2009/162 geänderten Fassung genannten Fälle als mehrwertsteuerpflichtig registriert, daran hindert, die in diesem Mitgliedstaat geschuldete oder entrichtete Mehrwertsteuer auf Dienstleistun...