Umsatzsteuer-Handbuch 2018
1. Aufl. 2018
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1.5.7 Gesonderter Steuerausweis
Entgelt und Steuerbetrag
1517
Nicht von Bedeutung ist es, ob der ausgewiesene Steuerbetrag als „USt“ oder als „Mehrwertsteuer“ bezeichnet wird.
Enthält eine Rechnung entgegen § 11 Abs. 1 Z 3 lit. f UStG 1994 weder die Angabe des Steuerbetrags in Euro, noch – soweit dieser nicht feststeht – die Angabe der Umrechnungsmethode gemäß § 20 Abs. 6 UStG 1994, kann der Leistungsempfänger auch ohne Berichtigung der Rechnung den Vorsteuerabzug aus jenem Euro-Betrag vornehmen, der sich bei Anwendung der Umrechnungsmethoden gemäß § 20 Abs. 6 UStG 1994 als Mindestbetrag ergibt.
Unterschiedliche Steuersätze
1518
Werden in einer Rechnung Leistungen abgerechnet, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, so ist bei der Rechnungsausstellung darauf Bedacht zu nehmen.
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Bestell Nr. |
Bezeichnung |
Menge |
Einzelpreis |
Steuersatz |
Betrag |
Steuer |
24 |
Ware A |
100 kg |
0,60 € |
10 % |
60 € |
6 € |
33 |
Ware B |
50 Lt |
2,00 € |
10 % |
100 € |
10 € |
44 |
Ware C |
40 St |
2,50 € |
20 % |
100 € |
20 € |
96 |
Ware D |
20 Fl |
3,00 € |
20 % |
60 € |
12 € |
320 € |
48 € | |||||
+ Mehrwertsteuer |
48 € | |||||
Gesamtrechnungsbetrag |
368 € |
1519
Unselbständige Nebenleistungen unterliegen dem gleichen Steuersatz wie die Hauptleistungen. Werden in einer Rechnung Leistunge...