Umsatzsteuer-Handbuch 2018
1. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
3.3.3 All-Inclusive
1372
In der österreichischen Tourismusbranche kommt es vermehrt zu Packages- und All-Inclusive-Angeboten. „All-Inclusive“ umfasst insbesondere die Benützung von Sporteinrichtungen und die Tischgetränke beim Abendessen. Daneben werden von Hoteliers für die Hotelgäste häufig Begrüßungscocktails gereicht oder mit den Hotelgästen Wanderungen (Skitouren) durchgeführt.
1373
Folgende Leistungen können als regelmäßig mit der Beherbergung verbundene Nebenleistungen angesehen werden, wenn dafür kein gesondertes Entgelt verrechnet wird:
Begrüßungstrunk,
Vermietung von Parkplätzen, Garagenplätzen oder von Hotelsafes,
Kinderbetreuung,
Überlassung von Wäsche (zB Bademäntel),
Zurverfügungstellung von Fernsehgeräten,
Verleih von Sportgeräten,
Zurverfügungstellung von Sauna, Solarium, Dampf- und Schwimmbad, Fitnessräume,
Verabreichung von Massagen,
Verleih von Liegestühlen, Fahrrädern und Sportgeräten,
geführte Wanderungen oder Skitouren,
Zurverfügungstellung eines Tennis-, Golf- oder Eislaufplatzes, einer Kegelbahn oder Schießstätte usw.,
die Bereitstellung von Tennis-, Ski-, Golf- oder Reitlehrern,
die Abgabe von Liftkarten (zB Skilift), von Eintrittskarten (zB Theater), der Autobahnvignette oder - zB...