Umsatzsteuer-Handbuch 2018
1. Aufl. 2018
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S. 337Judikatur EuGH zu § 6:
, The English Bridge Union
Unbedeutende körperliche Komponente ist kein Sport
Art. 132 Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 2006/112/EG ist dahin auszulegen, dass eine Tätigkeit wie Duplicate-Bridge, die durch eine unbedeutend erscheinende körperliche Komponente gekennzeichnet ist, nicht unter den Begriff „Sport“ im Sinne dieser Bestimmung fällt.
, Federal Express Europe
Behandlung von Nebenleistungen, einschließlich der Beförderungsleistungen, bei der Einfuhr
Art. 144 in Verbindung mit Art. 86 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, wonach die Anwendung der Mehrwertsteuerbefreiung auf Nebenleistungen, einschließlich der Beförderungsleistungen, nicht nur voraussetzt, dass deren Wert in die Besteuerungsgrundlage einbezogen wird, sondern auch, dass auf diese Leistungen bei der Einfuhr tatsächlich Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird.
, Kom/Deutschland
Die Beschränkung der Zusammenschlussbefreiung auf eine begrenzte Anzahl von Berufen ist unzulässig
Die Bundesrepublik Deutsch...