Umsatzsteuer-Handbuch 2018
1. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend ein Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j Umsatzsteuergesetz 1994 im Kalenderjahr 2017 jedenfalls erfüllen BGBl. II. Nr. 39/2017
Vom Abdruck dieser Verordnung wird abgesehen. Der Verordnungstext ist im Rechtsinformationssystem des Bundes unter www.ris.bka.gv.at zu finden.
Im Vergleich zur Vorgängerverordnung (BGBl. II. Nr. 39/2016) gibt es folgende Modifikationen:
1. Bei folgenden, bereits in der Liste befindlichen Ländern wurden Münzen neu aufgenommen:
S. 336Belgien (10 Francs neu), Finnland (100 Euro, 1 Markka), Litauen (5 Euro), Mongolei (5 000 Tugrik), Polen (10 Zlotych), Schweden (4 000 Kronor),
2. Bei folgenden, bereits in der Liste befindlichen Ländern wurden bei bestehenden Münzen Modifikationen vorgenommen:
Polen (Ergänzung bei 100 Zlotych: Exception: 100 Zlotych „Beatyfikacja Jana Pawla II 1 V 2011“; Ergänzung bei 200 Zlotych: Exception: 200 Zlotych „100-lecie Politechniki Warszawskiej“)