TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2018

1. Aufl. 2018

ISBN: I978-3-7073-3812-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Umsatzsteuer-Handbuch 2018 (1. Auflage)

Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Begrenzung der umsatzsteuerfreien Einfuhr von Tabakwaren BGBl. II Nr. 326/1997

Auf Grund des § 6 Abs. 4 Z 4 lit. e des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663/1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 123/1997 wird verordnet:

§ 1.

Für Tabakwaren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die ihren normalen Wohnsitz im Inland, ausgenommen die Gebiete Jungholz und Mittelberg, haben und die über eine Landgrenze zu anderen Staaten als den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den EFTA-Staaten in das Inland, ausgenommen die Gebiete Jungholz und Mittelberg, einreisen, ist die Befreiung - abweichend von Artikel 46 der Zollbefreiungsverordnung - auf

-

25 Stück Zigaretten oder

-

5 Stück Zigarren oder

-

10 Stück Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 Gramm) oder

-

25 Gramm Rauchtabak oder

-

eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren bis zu 25 Gramm

beschränkt.

§ 2.

Absatz 1 gilt auch für Tabakwaren, die aus dem schweizerischen Zollausschlußgebiet Samnauntal eingeführt werden.

§ 3.

Bei der Einfuhr von Tabakwaren ist die Umsatzsteuer abweichend von § 9 der Zollrechts-Durchführungsverordnung, BGBl. Nr. 1104/1994, buchmäßig zu erfassen.

§ 4.

Die Verordnung tritt mit

Umsatzsteuer-Handbuch 2018

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.