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Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2018

1. Aufl. 2018

ISBN: I978-3-7073-3812-6

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Umsatzsteuer-Handbuch 2018 (1. Auflage)

1.11.1 Private Schulen und ähnliche Einrichtungen

Allgemeines

874

Bei öffentlichen Schulen - dazu zählen auch Hochschulen und Universitäten - ist die Unterrichtstätigkeit grundsätzlich dem Hoheitsbereich zuzuordnen. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen sind Privatschulen befreit, wobei nicht nur die mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Privatschulen, sondern alle Privatschulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen von der Befreiung umfasst sind.

Voraussetzung ist allerdings, dass Kenntnisse allgemein bildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienende Fertigkeiten vermittelt werden und eine Vergleichbarkeit mit öffentlichen Schulen (vgl. Rz 876) vorliegt.

875

Der Begriff „Schule“ erfordert gemäß § 2 Privatschulgesetz, dass eine Mehrzahl von Schülern gemeinsam nach einem festen Lehrplan unterrichtet wird und in Zusammenhang mit der Vermittlung allgemein bildender oder berufsbildender Kenntnisse oder Fertigkeiten ein erzieherisches Ziel angestrebt wird.

Nach der Rechtsprechung des VwGH (bspw. ) ist unter einer allgemein bildenden oder berufsbildenden Einrichtung ein schulähnlicher BetriebS. 294 anzusehen, der über die organisa...

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