Umsatzsteuer-Handbuch 2018
1. Aufl. 2018
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1.6.2 Leistungen der Eisenbahnunternehmer für ausländische Eisenbahnen
735
Befreit sind die
- Lieferungen und sonstigen Leistungen der inländischen Eisenbahnunternehmer 
- für ausländische Eisenbahnen 
- in den Gemeinschaftsbahnhöfen, Betriebswechselbahnhöfen und Grenzbetriebsstrecken. 
Grenzbetriebsstrecken sind jene Strecken, die zwischen der österreichischen Staatsgrenze und dem inländischen Grenzbahnhof liegen.