Umsatzsteuer-Handbuch 2018
1. Aufl. 2018
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Judikatur EuGH:
; Rs C-427/16, CHEZ Elektro Bulgaria
Unzulässigkeit einer doppelten Mehrwertsteuerbelastung
Art. 78 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der in den Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, nach der die Mehrwertsteuer als untrennbarer Bestandteil der Honorare registrierter Rechtsanwälte gilt, wenn das zur Folge hat, dass diese Honorare einer doppelten Mehrwertbesteuerung unterliegen.
, Cussens
Grundsatz des Verbots missbräuchlicher Praktiken
1. Der Grundsatz des Verbots missbräuchlicher Praktiken ist dahin auszulegen, dass er unabhängig von einer nationalen Maßnahme zu seiner Durchsetzung in der innerstaatlichen Rechtsordnung unmittelbar angewandt werden kann, um Immobilienverkäufen wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die vor dem Erlass des Urteils vom , Halifax u. a. (C-255/02, EU:C:2006:121), durchgeführt wurden, die Befreiung von der Mehrwertsteuer zu versagen, ohne dass die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes dem entgegenstehen.
2. Die Sechste Richtlinie 77/388/EWG ist dahin auszulegen, dass in dem Fa...