Melhardt
Umsatzsteuer-Handbuch 2018
1. Aufl. 2018
ISBN: I978-3-7073-3812-6
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Umsatzsteuer-Handbuch 2018 (1. Auflage)
S. 814§ 31. Vollziehung
(1) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
(2) Mit der Vollziehung der § 11 und 30 sowie Art. 11 des Anhanges ist auch - sofern es sich um zivilrechtliche Bestimmungen handelt - der Bundesminister für Justiz betraut.