Umsatzsteuer-Handbuch 2018
1. Aufl. 2018
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S. 7684.2 Anzahlungen im Rahmen der Differenzbesteuerung
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Der Wiederverkäufer kann im Einzelfall nach vereinbarten Entgelten versteuern. In diesem Fall sind auch im Rahmen der Differenzbesteuerung Anzahlungen zu versteuern. Die Anzahlung ist im Verhältnis Verkaufspreis zu Einkaufspreis und Differenz aufzuteilen. Der Teil, der auf die Differenz entfällt, ist als Anzahlung zu versteuern. Eine Anzahlungsrechnung mit Steuerausweis darf nicht gelegt werden.
Beispiel:
Ein KFZ-Händler (Wiederverkäufer) verkauft einen gebrauchten PKW, wobei der Käufer eine Anzahlung leistet.
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Verkaufspreis ....................................... | 4.800 € |
Einkaufspreis ........................................ | 3.600 € |
Differenz ............................................... | 1.200 € |
Anzahlung ............................................ | 2.400 € |
Vom Verkaufspreis entfallen 75 % (3.600 : 4.800 × 100) auf den Einkaufspreis und 25 % auf die Differenz (1.200 : 4.800 × 100). Daher sind 25 % von 2.400 € als Anzahlung zu versteuern. Die Bemessungsgrundlage für die zu versteuernde Anzahlung beträgt daher 500 € (2.400 × 25 % = 600 : 1,2).