Umsatzsteuer-Handbuch 2017
1. Aufl. 2017
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3.3.2 Aufteilung eines pauschalen Entgelts
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Die Aufteilung eines pauschalen Entgelts, das Beherbergung und Verköstigung beinhaltet (zB Halbpension), erfolgt bei Vorliegen von Einzelverkaufspreisen für die Leistungsteile im Verhältnis der Einzelverkaufspreise.
Beispiel:
Preis Beherbergung 70 Euro (brutto); Preis Halbpension 90 Euro (brutto);
Aufteilung Halbpension: Beherbergung 61,95 Euro (= 70 Euro/1,13) sind mit 13 % zu besteuern, Restauration 18,18 Euro (=20 Euro/1,1) sind mit 10 % zu besteuern. Somit fallen 9,87 Euro Umsatzsteuer an. Getränke (ausgenommen Getränke im Rahmen der Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks iZm der Beherbergung) sind separat zu behandeln und unterliegen dem Normalsteuersatz.
Für die Aufteilung eines pauschalen Entgelts bei Vorliegen von Einzelverkaufspreisen kann vom Unternehmer alternativ auch auf die entsprechenden durchschnittlichen Einzelverkaufspreise (des Hotels bzw. bei Reisebüros oder Reiseveranstaltern aller Hotels) des vorangegangenen Veranlagungszeitraums zurückgegriffen werden.
Beispiel:
Im Jahr 2015 wurden pauschale Entgelte für Frühstücks- und Halbpension (Beherbergung und Verköstigung) verrechnet. Gleichzeitig wurde die Beherbergung auch ohn...