Umsatzsteuer-Handbuch 2017
1. Aufl. 2017
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Judikatur EuGH zu § 6:
, TMD
Lieferung von Industrieplasma ist steuerpflichtig
Art. 132 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2006/112/EG ist dahin gehend auszulegen, dass die Lieferung von menschlichem Blut, die die Mitgliedstaaten nach dieser Bestimmung von der Steuer befreien müssen, nicht die Lieferung von aus menschlichem Blut gewonnenem Blutplasma umfasst, wenn dieses Blutplasma nicht unmittelbar für therapeutische Zwecke, sondern ausschließlich zur Herstellung von Arzneimitteln bestimmt ist.
, Ordre des barreaux francophones et germanophone u. a.
Keine Steuerbefreiung für Rechtsanwälte im Rahmen der Gerichtskostenhilfe
1. Die Prüfung von Art. 1 Abs. 2 und Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG hat im Hinblick auf das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und den Grundsatz der Waffengleichheit, die in Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gewährleistet sind, nichts ergeben, was die Gültigkeit dieser Bestimmungen berühren könnte, soweit sie Dienstleistungen von Rechtsanwälten an Rechtsuchende, die keine GerichtskostenhilfeS. 331 im Rahmen eines nationalen Systems der Gerichtskostenhilfe erhalten, der ...