Umsatzsteuer-Handbuch 2017
1. Aufl. 2017
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Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend ein Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j Umsatzsteuergesetz 1994 im Kalenderjahr 2016 jedenfalls erfüllen BGBl. II. Nr. 39/2016
Vom Abdruck dieser Verordnung wird abgesehen. Der Verordnungstext ist im Rechtsinformationssystem des Bundes unter www.ris.bka.gv.at zu finden.
Im Vergleich zur Vorgängerverordnung (BGBl. II. Nr. 44/2015) gibt es folgende Modifikationen:
1. Bei folgenden, bereits in der Liste befindlichen Ländern wurden Münzen neu aufgenommen:
Australien (10 Dollars), Belgien (20 Ecu, 12 ½ Euro), Deutschland (5 DM, 10 DM), Finnland (20 Markkaa), Niederlande (1 Dukaat), Vereinigtes Königreich (500, 1000 Pounds)
2. Bei folgenden, bereits in der Liste befindlichen Ländern wurden Münzen gestrichen:
Polen (50 Zlotych/orzel bielik, 100 Zlotych/orcel bielik, 500 Zlotych/orcel bielik)
3. Folgende Länder wurden neu in die Liste aufgenommen:
Liechtenstein (10, 20, 25, 50, 100 Franken, 50 Euro), Niue (2 ½ Dollars/250 Cents, 5, 10, 25, 50, 100, 250, 500, 10.000 Dollars)