Umsatzsteuer-Handbuch 2017
1. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
5.1 Allgemeines
1036
Waren im persönlichen Reisegepäck von Personen, die aus dem Drittland zurückkehren, können nur dann steuerfrei eingeführt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
gesetzlich festgelegte Höchstmengen wurden eingehalten,
die Waren befinden sich im persönlichen Reisegepäck,
es handelt sich um eine nichtgewerbliche Einfuhr.