Umsatzsteuer-Handbuch 2017
1. Aufl. 2017
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1.16.7 Betriebsvorrichtungen bei der Vermietung von Sportanlagen
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Bei der Nutzungsüberlassung von Sportanlagen ist die Leistung in einen steuerfreien Teil für die Vermietung des Grundstücks (falls diesbezüglich nicht zur Steuerpflicht optiert wird) und in einen steuerpflichtigen Teil für die Vermietung der Betriebsvorrichtungen aufzuteilen. Für Umsätze, die ab ausgeführt werden, gilt dies nur im Falle der „passiven“ Nutzungsüberlassung der Sportanlage (siehe § 6 Rz 891a).