Umsatzsteuer-Handbuch 2017
1. Aufl. 2017
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3.2 Drittlandsgebiet
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Das Drittlandsgebiet umfasst alle Gebiete, die nicht zum Gemeinschaftsgebiet gehören. Auch die internationalen Gewässer zählen zum Drittlandsgebiet.
Zum Drittlandsgebiet gehören:
Åland-Inseln, Andorra, Berg Athos, das Gebiet von Büsingen, Campione d’Italia, Ceuta, Färöer Inseln, Französisch-Guayana, Guadeloupe, Gibraltar, Grönland, Helgoland, Kanalinseln (Jersey und Guernsey), Kanarische Inseln, Livigno, der zum italienischen Gebiet gehörende Teil des Luganer Sees, Martinique, Mayotte, Melilla, Réunion, Saint-Barthélemy, Saint-Martin, San Marino, Vatikan.
Randzahlen 149 bis 180: Derzeit frei.