Umsatzsteuer-Handbuch 2017
1. Aufl. 2017
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S. 1198Durchführungsverordnung (EU) Nr. 17/2014 der Kommission vom zur Festlegung des Standardformblatts für die Meldung einer Sondermaßnahme im Rahmen des Schnellreaktionsmechanismus gegen Mehrwertsteuerbetrug
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, insbesondere auf Artikel 199b Absatz 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit der Richtlinie 2006/112/EG in der durch die Richtlinie 2013/42/EU des Rates geänderten Fassung wird ein Schnellreaktionsmechanismus zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug eingeführt.
(2) Durch den Schnellreaktionsmechanismus können die Mitgliedstaaten die Annahme einer Sondermaßnahme melden, mit der sie bezüglich der Person, die die Mehrwertsteuer schuldet, von der allgemeinen Vorschrift in der Richtlinie 2006/112/EG abweichen. Eine solche Maßnahme sieht vor, das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden, um unvermittelt auftretenden, schwerwiegenden Betrug zu bekämpfen, der zu erheblichen und unwiederbringlichen finanziellen Verlusten führen kann.
(3) Um die Bearbeitung der im Rahmen de...