Umsatzsteuer-Handbuch 2017
1. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Judikatur VwGH zu Art. 7:
Auslegung der Vertrauensschutzregelung
Die in Art. 7 Abs. 4 letzter Satz UStG 1994 normierte Pflicht tritt zu den Nachweispflichten betreffend Nachweis der Beförderung oder Verwendung und Buchnachweis hinzu, die Art. 7 Abs. 3 UStG 1994 und die Verordnung BGBl. Nr. 401/1996 dem Unternehmer auferlegen.
Der Nachweis der Beförderung oder Versendung (§§ 1 ff der Verordnung BGBl. Nr. 401/1996) ist in Abholfällen im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 (Beförderung oder Versendung durch den Abnehmer) nur bei Beförderung, aber nicht auch bei Versendung u. a. durch eine „Erklärung des Abnehmers oder seines Beauftragten“ zu führen (§ 2 Z 3 der Verordnung). Die Anforderungen an den Nachweis sind in diesem Fall (wie auch bei Beförderung durch den Unternehmer) höher als im Versendungsfall, weil in den Beförderungsvorgang keine dritte Person eingeschaltet ist (Tumpel, Mehrwertsteuer im innergemeinschaftlichen Warenverkehr, 1997, 384). Nur im Zusammenhang mit der Beförderung ohne Einschaltung selbständiger Dritter (nicht jedoch bei der Versendung) verweist Tumpel (a. a. O., 386) auch auf die ergänzende Funktion des Art. 7 Abs. 4 letzter Satz UStG 1994 zur Verhinderung von Missbräuchen in (Barzahlungs-)Abholf...