Umsatzsteuer-Handbuch 2017
1. Aufl. 2017
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1.1.4 Zinsen vor Leistungserbringung
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Zinsen für einen Zahlungsaufschub, die ein liefernder oder leistender Unternehmer von einem Kunden vor Leistungserbringung verlangt, sind kein Entgelt für einen Kredit, sondern Bestandteil des zu versteuernden Entgelts für die Lieferung oder sonstige Leistung ().
Bezüglich Zinsen nach Leistungserbringung siehe § 6 Rz 754 bis 765.