Umsatzsteuer-Handbuch 2017
1. Aufl. 2017
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2.3 Erwerb im Inland
3591
Erfolgt nach Art. 1 UStG 1994 ein innergemeinschaftlicher Erwerb von Gegenständen im Inland, wird die Besteuerungskompetenz im Inland unabhängig von der mehrwertsteuerlichen Behandlung des Umsatzes im Mitgliedstaat des Beginns des Versands oder der Beförderung der Gegenstände wahrgenommen (Art. 16 VO (EU) 282/2011).
S. 807Zum Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbes wird auf Rz 3776 bis 3805 verwiesen.
Randzahlen 3592 bis 3600: Derzeit frei.