Umsatzsteuer-Handbuch 2017
1. Aufl. 2017
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Judikatur EuGH zu § 26:
, Eurogate Distribution
Behandlung von Waren, die als Nichtgemeinschaftswaren wieder ausgeführt werden
1. Art. 7 Abs. 3 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG in der durch die Richtlinie 2004/66/EG geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass für Waren, die als Nichtgemeinschaftswaren wieder ausgeführt werden und den in dieser Vorschrift genannten Zollverfahren zum Zeitpunkt ihrer Wiederausfuhr noch unterliegen, ihnen danach aber wegen der Wiederausfuhr nicht mehr unterliegen, keine Mehrwertsteuer geschuldet wird, und zwar auch dann, wenn eine Zollschuld ausschließlich auf der Grundlage von Art. 204 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften in der durch die Verordnung (EG) Nr. 648/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom geänderten Fassung entstanden ist.
2. Art. 236 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2913/92 in der durch die Verordnung Nr. 648/2005 geänderten Fassung ist in Verbindung mit den Vorschriften der Richtlinie 2006/112/EG dahin auszulegen, dass es in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens keinen Mehrwertsteuerschuldner gibt, da für ...