Melhardt, Stefan, Dr.

Umsatzsteuer-Handbuch 2017

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3641-2

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Umsatzsteuer-Handbuch 2017 (1. Auflage)

2. Sondervorschriften

3432

Insbesondere folgende Sondervorschriften gelten nach § 25a UStG 1994:

  • Das Kalendervierteljahr ist Erklärungszeitraum (§ 25a Abs. 3 UStG 1994).

  • Die Steuerschuld für die im Erklärungszeitraum ausgeführten Leistungen entsteht mit Ablauf des Erklärungszeitraumes (§ 25a Abs. 14 UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 40/2014).

  • Die Steuer ist am 20. Tag des auf den Erklärungszeitraum folgenden Kalendermonates fällig (§ 25a Abs. 7 UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 40/2014).

  • Die Unternehmer haben vierteljährliche Steuererklärungen bis zum 20. Tag des auf den Erklärungszeitraum folgenden Kalendermonates auf elektronischem Weg abzugeben (§ 25a Abs. 3 UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 40/2014). Für das Kalenderjahr ist keine Erklärung abzugeben.

  • In der Steuererklärung sind sämtliche Umsätze im Gemeinschaftsgebiet

    getrennt nach Mitgliedstaaten,

    unter Angabe des anzuwendenden Steuersatzes,

    und der zu entrichtenden Steuer sowie die

    insgesamt zu entrichtende Steuer

    S. 766anzugeben (§ 25a Abs. 4 UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 40/2014).

  • Vorsteuern können nur im Erstattungsverfahren gemäß § 21 Abs. 9 UStG 1994 geltend gemacht werden (Verordnung des BM für Finanzen mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. II Nr. 279/1995 idF BGBl. II Nr. 158/2014).

  • Ein Steuerbescheid hinsichtlich der in ...

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