Umsatzsteuer-Handbuch 2017
1. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Judikatur EuGH zu § 23:
, Jetair NV, BTW-eenheid BTWE Travel4you
Sondervorschriften für Mitgliedstaaten, die am Mitglied der Gemeinschaft waren
1. Art. 28 Abs. 3 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG und Art. 370 der Richtlinie 2006/112/EG hindern einen Mitgliedstaat nicht daran, vor dem während der Frist für die Umsetzung der Sechsten Richtlinie 77/388 eine Bestimmung einzuführen, die seine bestehenden Rechtsvorschriften dahin ändert, dass Umsätze von Reisebüros in Bezug auf Reisen außerhalb der Europäischen Union der Mehrwertsteuer unterworfen werden.
2. Ein Mitgliedstaat verstößt nicht gegen Art. 309 der Richtlinie 2006/112, wenn er Dienstleistungen von Reisebüros, die sich auf Reisen außerhalb der Europäischen Union beziehen, nicht der von der Steuer befreiten Tätigkeit von Vermittlern gleichstellt und sie der Mehrwertsteuer unterwirft, sofern er sie am der Mehrwertsteuer unterworfen hatte.
3. Art. 370 der Richtlinie 2006/112 in Verbindung mit deren Anhang X Teil A Nr. 4 verstößt nicht dadurch gegen das Unionsrecht, dass er es den Mitgliedstaaten freistellt, Leistungen von Reisebüros im Zusammenhang mit Reisen außerh...