Umsatzsteuer-Handbuch 2015
1. Aufl. 2015
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3.1 Ort der Reiseleistungen bei Eigenleistungen
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Für Eigenleistungen richtet sich der Ort nach den allgemeinen Vorschriften, zB
Personenbeförderungsleistungen § 3a Abs. 10 UStG 1994 (bis : § 3a Abs. 7 UStG 1994),
Beherbergung § 3a Abs. 9 UStG 1994 (bis : § 3a Abs. 6 UStG 1994),
S. 704Verpflegung § 3a Abs. 11 lit. d UStG 1994 (bis : § 3a Abs. 12UStG 1994),
Betreuung durch eigene - angestellte - Reiseleiter § 3a Abs. 6 oder Abs. 7 UStG 1994 (bis : § 3a Abs. 12 UStG 1994).