Umsatzsteuer-Handbuch 2015
1. Aufl. 2015
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S. 696Judikatur VwGH zu § 22:
Unterordnung des Nebenbetriebes bei einem Verwertungs- und Verarbeitungsbetrieb
Das Kriterium der Unterordnung des Nebenbetriebes findet beim Verwertungs- und Verarbeitungsbetrieb im entscheidenden Überwiegen des Anteiles der eigenen Urproduktion am Umsatz des Nebenbetriebes seinen Ausdruck (Hinweis E , 85/14/0146, VwSlg 6083 F/1986). Die notwendige Gesamtbetrachtung kann sich dann nicht auf den Umfang der Zukäufe beschränken, wenn andere Umstände, etwa die Höhe der Umsätze aus verarbeiteten Produkten in ihrer absoluten Größe oder im Verhältnis zu den Umsätzen des landwirtschaftlichen Hauptbetriebes gegen eine Unterordnung des Nebenbetriebes sprechen.
Rechtsfolgen beim Übergang von der Besteuerung nach Durchschnittssätzen zur Besteuerung nach den allgemeinen Regeln
Im Rahmen der Pauschalierung nach § 22 Abs. 1 UStG 1994 kommt es zu keiner exakten Erfassung der Vorsteuern, sondern stets zu einer fiktiven Bemessung der Vorsteuern in Höhe der Steuerschuld für die Umsätze im Rahmen nichtbuchführungspflichtiger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. § 22 UStG 1994 eröffnet pauschalierten Landwirten daher kein Wahlrecht, die ...