Umsatzsteuer-Handbuch 2015
1. Aufl. 2015
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Judikatur EuGH zu § 21:
, Kom/Ungarn
Unzulässigkeit des verpflichtenden Vortrages von Überschüssen
Die Republik Ungarn hat
dadurch, dass sie Steuerpflichtige, deren Steuererklärung für einen bestimmten Steuerzeitraum einen Überschuss im Sinne von Art. 183 der Richtlinie 2006/112/EG ausweist, dazu verpflichtet, diesen Überschuss ganz oder teilweise auf den folgenden SteuerzeitraumS. 674 vorzutragen, wenn sie dem Lieferer nicht den Gesamtbetrag für den entsprechenden Erwerb gezahlt haben, und
aufgrund der Tatsache, dass angesichts dieser Verpflichtung bestimmte Steuerpflichtige, deren Steuererklärungen regelmäßig einen Überschuss ausweisen, diesen Überschuss mehr als einmal auf den folgenden Steuerzeitraum vortragen müssen,
gegen ihre Verpflichtungen aus dieser Richtlinie verstoßen.
, Enel Maritsa Iztok 3
Unzulässigkeit einer rückwirkenden Verlängerung der Frist für die Erstattung eines MWSt-Überschusses
1. Art. 183 der Richtlinie 2006/112/EG in der durch die Richtlinie 2006/138/EG geänderten Fassung ist in Verbindung mit dem Grundsatz des Vertrauensschutzes dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die eine rück...