Umsatzsteuer-Handbuch 2015
1. Aufl. 2015
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3. Festsetzung der USt
2786
Jahresbescheide treten an die Stelle von Umsatzsteuerfestsetzungsbescheiden nach § 21 Abs. 3 UStG 1994. Daher ist für solche Bescheide § 253 BAO (bis : § 274 BAO) anwendbar. Stellt eine bescheidmäßig festgesetzte Umsatzsteuervorauszahlung die Bemessungsgrundlage für eine andere Abgabe (insbesondere 1. Säumniszuschlag) dar, so ist im Jahresbescheid über die Höhe dieser Umsatzsteuervorauszahlung abzusprechen (siehe Erlass des BM für Finanzen vom , Z 05 0801/1-IV/5/95, AÖF Nr. 5/1996).
Randzahlen 2787 bis 2793: Derzeit frei.