Umsatzsteuer-Handbuch 2015
1. Aufl. 2015
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S. 5912. Istbesteuerung für nichtbuchführungspflichtige Landwirte und Gewerbetreibende sowie für Unternehmer mit niedrigem Gesamtumsatz
2461
Die im § 17 Abs. 2 UStG 1994 genannten Unternehmer unterliegen grundsätzlich der Istbesteuerung.
2462
Das Finanzamt hat jedoch auf Antrag zu gestatten, dass der Unternehmer die Steuer für die mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Umsätze nach vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung) berechnet. Ein Antrag auf Sollbesteuerung muss spätestens zum Termin der Abgabe (Erstellung) der ersten Voranmeldung für diesen Veranlagungszeitraum gestellt werden.
2463
Unter die Unternehmer mit niedrigem Gesamtumsatz (bis 110.000 €) fallen insbesondere solche, die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit (§ 22 Z 2 EStG 1988) oder aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG 1988) erzielen.
Randzahlen 2464 bis 2475: Derzeit frei.