Umsatzsteuer-Handbuch 2015
1. Aufl. 2015
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Judikatur EuGH zu § 16:
, GMAC
Unmittelbare Wirkung der Richtlinie iZm Berichtigungen
Art. 11 Teil C Abs. 1 Unterabs. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG ist dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens einem Steuerpflichtigen die Berufung auf die unmittelbare Wirkung dieser Bestimmung im Hinblick auf einen Umsatz nicht mit der Begründung versagen kann, dass sich dieser Steuerpflichtige im Hinblick auf einen anderen, die gleichen Gegenstände betreffenden Umsatz auf Vorschriften des nationalen Rechts berufen kann und die kumulative Anwendung dieser Bestimmungen zu einem steuerlichen Gesamtergebnis führen würde, zu dem weder das nationale Recht noch die Sechste Richtlinie 77/388 bei jeweils separater Anwendung auf diese Umsätze führt oder führen soll.
, Almos Agrárkülkereskedelmi kft
Voraussetzungen unter denen Mitgliedstaaten die Ausübung des Rechts auf Minderung der Bemessungsgrundlage von der Erfüllung bestimmter Formalitäten abhängig machen dürfen
1. Die Bestimmungen von Art. 90 der Richtlinie 2006/112/EG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Vorschrift nicht entgegenst...