Umsatzsteuer-Handbuch 2015
1. Aufl. 2015
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5.2 Übrige Umsätze
2035
Diese berechtigen zum vollen Vorsteuerabzug.
2036
Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe sind nicht Umsätze im Sinne des § 12 Abs. 5 UStG 1994. Sie sind daher beim Umsatzschlüssel nicht anzusetzen.