Umsatzsteuer-Handbuch 2015
1. Aufl. 2015
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S. 4854.2.1 Voll abziehbare Vorsteuern
2015
Diese können ausschließlich Umsätzen zugerechnet werden, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Das sind zB in einem Fertigungsbetrieb die Vorsteuern, die bei der Anschaffung von Material oder Anlagegütern anfallen. Bei einem Handelsbetrieb kommen vor allem die Vorsteuern aus Wareneinkäufen in Betracht.