Umsatzsteuer-Handbuch 2015
1. Aufl. 2015
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S. 4812.6 Vorsteuerabzug bei einem Bestandvertrag (Leasingvertrag) über
Kraftfahrzeuge oder Krafträder im Falle der Beschädigung
des Bestandobjektes durch Unfall oder höhere Gewalt
1980
Nach den Erläuterungen zum Bundesgesetz BGBl I 2000/29 (FN: AÖF 2000/108) (87 d. BlgNR XXI. GP) soll die Neuregelung des § 12 Abs. 2 Z 4 UStG 1994 eine Vereinfachung der Abwicklung in den Fällen bewirken, in denen nach der Vertragslage der Bestandnehmer (Leasingnehmer) alle Risken aus dem Leistungsverhältnis voll zu tragen hat. Wird somit in einem Mietvertrag (Leasingvertrag) über Kraftfahrzeuge (einschließlich Krafträder) die Verpflichtung zur Wiederinstandsetzung des Fahrzeuges dem Mieter (Leasingnehmer) auferlegt, so gilt § 12 Abs. 2 Z 4 UStG 1994 und der Vorsteuerabzug bezüglich einer vom Vermieter (Leasinggeber) in Auftrag gegebenen Reparaturleistung ist beim Vermieter (Leasinggeber) ausgeschlossen.
1981
Trifft hingegen nach der Vertragslage den Vermieter (Leasinggeber) die Verpflichtung zur Wiederinstandsetzung des Fahrzeuges (zB bei Haftungsausschluss des Mieters bei Schäden oder Verlust des Mietfahrzeuges gegen Bezahlung einer Gebühr oder bei Full-Service-Leasingverträgen), so kommt die Regelung des § 12 Abs. 2 Z 4 UStG 1994 nach ihrem Sinn und Zweck nicht zur Anwendung. Dies bedeutet...