Umsatzsteuer-Handbuch 2015
1. Aufl. 2015
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1.2.3 Unrichtiger Steuerausweis
1833
Ist in der Rechnung (Gutschrift) ein zu niedriger Steuerbetrag ausgewiesen, so darf der Leistungsempfänger nur den zu niedrig ausgewiesenen Steuerbetrag als Vorsteuer abziehen.
1834
Bezüglich Vorsteuerabzug bei einem in der Rechnung zu hoch ausgewiesenen Steuerbetrag siehe § 12 Rz 1815 bis 1832.