Umsatzsteuer-Handbuch 2015
1. Aufl. 2015
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2.4.2 Kleinbetragsrechnungen
1567
Die Aufbewahrungspflicht gilt grundsätzlich auch für Kleinbetragsrechnungen.
1568
Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn Unternehmer, die in der Regel Kleinumsätze bewirken (zB Tankstellen, Fremdenverkehrsbetriebe, Beförderungsunternehmer hinsichtlich der Beförderung von Personen), von Rechnungen, deren Gesamtbetrag 75 € nicht übersteigt, keine Durchschriften oder Abschriften anfertigen, soweit sie hiezu nicht nach anderen Vorschriften verpflichtet sind.