Umsatzsteuer-Handbuch 2015
1. Aufl. 2015
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Rechnungsberichtigung Touristenexport
1535
Wurden in den Fällen des Touristenexportes Rechnungen mit offenem Steuerausweis gelegt, kann eine Rechnungsberichtigung unterbleiben, ohne dass eine Steuerschuld nach § 11 Abs. 12 UStG 1994 entsteht, wenn der Unternehmer das Original der Rechnung, in der die Steuer offen ausgewiesen wurde, zurückerhalten hat. Das Rechnungsoriginal muss der Unternehmer bei seinen Unterlagen über den maßgeblichen Umsatz aufbewahren und in seinen Aufzeichnungen darauf hinweisen.