Umsatzsteuer-Handbuch 2015
1. Aufl. 2015
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2.3.3 Vatertierhaltung, Förderung der Tierzucht und künstliche Besamung
1181
Vatertierhaltung: Begünstigt sind Deckgelder, Umlagen, die nach der Zahl der deckfähigen Tiere bemessen werden, Zuschüsse, die nach Maßgabe der gedeckten Tiere bemessen werden.
1182
Förderung der Tierzucht: Unter Tierzucht sind die Maßnahmen zu verstehen, die auf eine Verbesserung der erblich bedingten Anlagen von Tieren gerichtet sind. Begünstigt sind Entgelte für Abstammungsnachweise und Stallbücher, Körgebühren, Standgelder, Provisionen für die Vermittlung des An- und Verkaufes von Zuchttieren oder der Durchführung von Zuchttierversteigerungen, Entgelte, die von Tierzüchtern oder ihren Angestellten für die Teilnahme an Ausstellungen erhoben werden.
1183
Künstliche Tierbesamung: Auch die Lieferung von Tiersamen und von Arzneimitteln, die wegen der künstlichen Besamung angewendet werden müssen, fällt hierunter.