Umsatzsteuer-Handbuch 2015
1. Aufl. 2015
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2.1.2 Münzen und Medaillen aus Edelmetall
1174
Soweit die Umsätze von grundsätzlich dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Münzen gemäß § 6 UStG 1994 unecht steuerbefreit sind (zB Goldmünzen, gesetzliche Zahlungsmittel), geht die Steuerbefreiung vor.