Umsatzsteuer-Handbuch 2015
1. Aufl. 2015
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3.2 Rücknahme der Verzichtserklärung
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Verzichtserklärungen gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 können bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides wieder zurückgenommen werden.
Der Unternehmer K erzielt jährliche Umsätze von rund 15.000 €. Der Umsatzsteuererklärung 1999 legt er eine Verzichtserklärung bei.
Noch vor Ergehen des Umsatzsteuerbescheides 1999 erklärt er schriftlich gegenüber seinem Finanzamt, dass er die Verzichtserklärung wieder zurücknimmt.
K wird erklärungsgemäß zur USt veranlagt. Er beruft gegen den Umsatzsteuerbescheid 1999 und nimmt dabei die Verzichtserklärung zurück.
In beiden Fällen wurde die Verzichtserklärung wirksam zurückgenommen.
Es tritt weder für 1999 noch für die vier Folgejahre bis einschließlich 2003 eine Bindungswirkung ein. K kann in diesen Jahren die unechte Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in Anspruch nehmen.