Umsatzsteuer-Handbuch 2015
1. Aufl. 2015
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13.2 Rechtslage ab
474g
Die Regelung findet Anwendung bei der Lieferung von
Gas über ein Erdgasnetz im Gebiet der Gemeinschaft oder jedes an ein solches Netz angeschlossene Netz
Elektrizität
Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze.
Die Regelung findet in Bezug auf Gas für alle Druckstufen und in Bezug auf Elektrizität für alle Spannungsstufen Anwendung. Bezüglich der Lieferung von Gas ist die AnwendungS. 142 der Sonderregelung nicht auf Lieferungen über das Erdgasnetz beschränkt, sondern umfasst auch die Lieferung von Gas über Rohrleitungen, die nicht Bestandteil des Verteilungsnetzes sind, wie zB über Rohrleitungen des Gas-Fernleitungsnetzes.
Bei der Lieferung dieser Gegenstände ist zu unterscheiden, ob diese Lieferung
an einen Unternehmer, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf den Erwerb dieser Gegenstände in deren Weiterlieferung besteht und dessen eigener Verbrauch dieser Gegenstände von untergeordneter Bedeutung ist (so genannte Wiederverkäufer von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte)
oder an einen anderen Abnehmer erfolgt.
474h
Die Ausführungen in den Rz 474b bis Rz 474f gelten entsprechend bzw. sind sinngemäß auch für die Lieferung von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze ...