Umsatzsteuer-Handbuch 2015
1. Aufl. 2015
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2.4 Form und Inhalt der Bestätigung
4357
Bei einer Bestätigungsanfrage im Rahmen von Finanz-Online bzw. im Rahmen der MIAS-Selbstabfrage wird die Antwort elektronisch mitgeteilt. Das Finanzamt teilt das Ergebnis der Bestätigungsanfrage in jedem Fall schriftlich mit. Bei telefonischen Anfragen wird vorweg eine telefonische Bestätigung erteilt. Die jeweilige Mitteilung gilt als Beleg und ist als Ausdruck oder in elektronischer Form gemäß § 132 BAO aufzubewahren.
S. 8624358
Die Antwort des Finanzamtes kann (sowohl in Stufe 1 als auch in Stufe 2) lauten:
„Die UID ist gültig!“
„Die UID ist nicht gültig!“
„Die UID des Anfragenden ist nicht gültig!“
Im Rahmen von Finanz-Online oder im Rahmen der elektronischen MIAS-Selbstabfrage werden die Daten des Inhabers der UID angezeigt (qualifizierte Abfrage - Stufe 2). Diesfalls hat der Anfragende selbst die angezeigten Daten mit den ihm vorliegenden Daten des Inhabers der UID zu vergleichen und auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.