Umsatzsteuer-Handbuch 2015
1. Aufl. 2015
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1.5 Begrenzung der UID
4344
Die UID ist durch das Finanzamt mit Bescheid zurück zu nehmen (zu begrenzen),
wenn sich die Voraussetzungen für ihre Vergabe geändert haben (zB bei Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit) oder
sich nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen für die Vergabe einer UID nicht gegeben waren (zB der Unternehmer erbringt keine Lieferungen oder sonstige Leistungen im Inland mit Recht auf Vorsteuerabzug).
Der Unternehmer ist dazu verpflichtet, den Wegfall der Voraussetzungen, die zur Vergabe der UID geführt haben, dem Finanzamt innerhalb eines Monates zu melden.
Randzahlen 4345 bis 4350: Derzeit frei.